AGBs Firmenseminare |
Stand: Mai 2010Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Erhard Wilhelmus geschlossenen Verträge.Firmendaten:
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1.
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Geltungsbereich |
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1.1
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Die Angebote, Leistungen und Lieferungen des Erhard Wilhelmus erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrags bzw. bei der Anmeldung zu einem Seminar, erklärt sich der Auftraggeber/Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. |
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1.2
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Schriftliche, nicht aber mündliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. |
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1.3
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Die Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herrn Erhard Wilhelmus wird den Auftraggeber/Kunden auf der Website www.wilhelmus-tm.de mitgeteilt. |
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2.
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Angebot |
| Die Angebote sind stets freibleibend. |
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3.
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Vertragsabschluss |
| Ein Vertrag mit Erhard Wilhelmus gilt erst dann als geschlossen, wenn der Auftraggeber/Kunde das Angebot des Herrn Wilhelmus vorbehaltlos annimmt und die Auftragsbestätigung eingeht. |
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4.
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Preise |
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4.1
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Alle Preise und Honorare verstehen sich ab Sitz Mannheim. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. |
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4.2
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Preisangaben und Honorarangaben verstehen sich im Zweifel zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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4.3
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Der im Seminarangebot genannte Endpreis bzw.Tagessatz für Seminare, die in Doppelmoderation mit Referent Erhard Wilhelmus und Referentin Dipl.Psych. Kathrin Arend vereinbart und angeboten werden, gelten ebenfalls in voller Höhe, auch wenn nur ein Referent das Seminar durchführt. Der Seminarendpreis bzw. Tagessatz ist immer unabhängig von der Referentenanzahl. |
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5.
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Auftragsdurchführung |
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5.1
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Werden Seminare durchgeführt, verpflichtet sich Herr Erhard Wilhelmus diese persönlich durchzuführen. Dabei sind die vertraglich festgesetzten Leistungen zu erbringen. |
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5.2
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Herr Erhard Wilhelmus trägt sorge dafür, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse, welche zur Erreichung des Ausbildungszieles des jeweiligen Seminars erforderlich sind, in angemessener Weise vermittelt werden. |
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5.3
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Seminarunterlagen von Herrn Erhard Wilhelmus werden nach Beendigung des Seminars den Teilnehmern zu Verfügung gestellt. |
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5.4
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Die Teilnehmer erhalten nach Ende eines Seminars ein Seminarzertifikat. |
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6.
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Pflichten der Teilnehmer und des Auftraggebers/Kunden |
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6.1
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Die Teilnehmenden verpflichten sich, in angemessener Weise, an der Seminararbeit insbesondere bei den Rollenspielen und beim Üben mit der Telefontrainingsanlage und/oder Videokamera mitzuwirken. |
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6.2
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Die Teilnehmer bemühen sich die gewünschten Seminarziele/Ausbildungsziele zu erreichen. |
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7.
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Vorzeitige Vertragsaufhebung oder Änderung |
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7.1
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Der Auftraggeber kann durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen vor Beginn des Seminars von dem Seminarauftrag kostenfrei zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt von weniger als acht Wochen, erstattet der Auftraggeber 25 % der vereinbarten Seminarvergütung. Bei einem Rücktritt mit einer Frist von weniger als vier Wochen vor Beginn des Seminars erstatt der Auftraggeber 35 % der vereinbarten Seminarvergütung. Erfolgt der Rücktritt bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin erhält der Auftragnehmer eine Kostenerstattung von 45 % der vereinbarten Vergütung. Bei einem Rücktritt mit einer Frist von weniger als einer Woche vor Beginn des Seminars erhält der Auftragnehmer eine Kostenerstattung von 50 % der vereinbarten Vergütung. Intervalltrainings (Staffelpreise): Erfolgt der Rücktritt von weniger als acht Wochen, erstattet der Auftraggeber 50% des vereinbarten Staffelgesamtpreises. |
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7.2
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Wird der festgesetzte Termin für das Seminar vom Auftraggeber/Kunde auf einen anderen Termin verschoben, so entfallen eine einmalige Verwaltungsgebühr von 10 % der Seminarvergütung pro Seminartag. |
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7.3
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Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung das Seminar nicht zum vereinbarten Termin durchführen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet alsbald dem Auftraggeber/Kunde einen Ersatztermin vorzuschlagen. |
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8.
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Haftung |
| Erhard Wilhelmus übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung der Texte und Konzepte. Der Auftraggeber bzw. Seminarteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung der Seminarunterlagen, Texte und Inhalte dieser keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt auch für die vermittelten Inhalte der Seminare. |
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9.
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Zahlung |
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9.1
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Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind Herr Erhard Wilhelmus Rechnungen ohne Abzug sofort und im Voraus zur Zahlung fällig. |
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9.2
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Geraten die Kunden in Verzug, so ist Herr Wilhelmus berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. |
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9.3
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Kommen die Auftraggeber/Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellen sie ihre Zahlungen ein, oder werden Herrn Wilhelmus Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit der Auftraggeber/Kunden in Frage stellen, so ist Herr Wilhelmus berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. |
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9.4
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Die Auftraggeber/Kunden sind zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Herr Wilhelmus ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. |
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10.
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Schutz-und Urheberrechte |
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10.1
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Die Schutz und Urheberrechte an allen Werken bleiben Eigentum von Herrn Erhard Wilhelmus. |
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10.2
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Nutzungsrechte an Werken können vom Urheber auf Anfrage eingeräumt werden. |
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11.
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Verschwiegenheitspflicht |
| Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle geschäftlichen und persönlichen Vorgänge des Auftraggebers und der Teilnehmenden, von dem er im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhält, Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung trifft auch den Auftraggeber und die Teilnehmenden gegenüber dem Auftragnehmer. |
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12.
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Gerichtstand |
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12.1
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Gerichtsstand ist Mannheim |
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12.2
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Alle Verträge mit den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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13.
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Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen |
| Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder in Teilen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so sind die Bestimmungen so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird, und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile dieser Bestimmungen bleiben unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. |
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